7 Must-haves für eine rechtswirksame Einwilligung

Eine rechtswirksame Einwilligung ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens unerlässlich. Ob es darum geht, Daten zu sammeln, eine medizinische Behandlung durchzuführen oder einen Vertrag abzuschließen - ohne eine gültige Einwilligung können bestimmte Handlungen nicht durchgeführt werden. Doch was sind die wichtigsten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Einwilligung rechtswirksam ist? In diesem Artikel stellen wir sieben Must-haves für eine rechtswirksame Einwilligung vor.


1) Freiwillig

Eine Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Das bedeutet, dass der Betroffene ohne Zwang oder Druck entscheiden muss, ob er seine Zustimmung gibt oder nicht. Einwilligungen, die unter Zwang oder Drohung zustande gekommen sind, sind ungültig. Es muss dem Betroffenen auch möglich sein, die Einwilligung zu verweigern, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen. 


2) Informiert

Eine Einwilligung muss auf Informationen basieren. Der Betroffene muss über die relevanten Fakten und Folgen der Zustimmung informiert sein. Dazu gehört auch die Information darüber, wer die Daten sammelt, wie sie verwendet werden und welche Rechte der Betroffene hat. Eine Einwilligung, die aufgrund mangelnder oder falscher Informationen erteilt wurde, ist nichtig.


3) Explizit

Eine Einwilligung muss ausdrücklich und eindeutig sein. Eine stillschweigende Zustimmung oder eine Zustimmung durch Unterlassen sind nicht ausreichend. Der Betroffene muss seine Zustimmung aktiv und klar formulieren. Ein Beispiel hierfür wäre das Setzen eines Häkchens in einem Online-Formular.


4) Spezifisch

Eine Einwilligung muss spezifisch sein. Das bedeutet, dass sie sich auf eine konkrete Handlung oder Nutzung bezieht. Wenn beispielsweise eine Einwilligung zur Verwendung von Daten für Forschungszwecke eingeholt wird, muss deutlich gemacht werden, für welche Art von Forschung die Daten verwendet werden sollen.


5) Vorab

Eine Einwilligung muss vorab eingeholt werden. Das bedeutet, dass die Zustimmung vor der eigentlichen Handlung oder Nutzung erfolgen muss. Eine nachträgliche Einwilligung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer besonderen Rechtfertigung.


6) Nachweisbar

Eine Einwilligung muss nachweisbar sein. Derjenige, der die Einwilligung einholt, muss beweisen können, dass der Betroffene tatsächlich zugestimmt hat. Hierfür kann beispielsweise eine schriftliche Erklärung oder eine elektronische Signatur genutzt werden.


7) Widerrufbar

Eine Einwilligung muss widerrufbar sein. Der Betroffene muss jederzeit die Möglichkeit haben, seine Zustimmung zurückzuziehen. Der Widerruf sollte einfach und unkompliziert möglich sein und derjenige, der die Einwilligung eingeholt hat, muss den Widerruf auch akzeptieren und umsetzen.


Insgesamt sind diese Bedingungen wichtig, um Vertrauen zu schaffen, dass eine Einwilligung tatsächlich im Sinne der Betroffenen ist. Wenn eine Einwilligung nicht alle diese Bedingungen erfüllt, dann kann sie von einem Gericht als nichtig betrachtet werden. Eine rechtswirksame Einwilligung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist. Es ist daher unerlässlich, dass Einwilligungen sorgfältig eingeholt und dokumentiert werden.

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